Betrifft: Wortverwertung Eine Bitte an die Autorinnen und Autoren des express

Betrifft: Wortverwertung Eine Bitte an die Autorinnen und Autoren des express: Meldet Euch bei der VG Wort und gebt Euer Einverständnis!

Zu den zahlreichen guten Seiten des technischen Fortschritts gehören die tendenziell grenzenlosen Möglichkeiten der Reproduktion von Texten. Der Buchdruck war in dieser Hinsicht zweifellos ein Meilenstein; später dann war für Generationen von Studentinnen und Studenten der Gang in die Bibliothek gleichbedeutend mit dem Gang zum Kopierer. Inzwischen weiß aber auch schon niemand mehr, was eigentlich ein »Handapparat« oder ein »Reader« sein soll – Scanner und digitale Lernplattformen haben die Ordner mit den Kopiervorlagen abgelöst. Dafür, dass bei derartiger Weiterverwendung von Texten die Produzenten derselben nicht völlig übergangen werden, soll in Deutschland die Verwertungsgesellschaft Wort sorgen. Diese erhebt unter anderem Abgaben auf den Betrieb von Kopiergeräten und Druckern in Bibliotheken. Die Einnahmen werden jährlich unter denen verteilt, die einen »Wahrnehmungsvertrag« mit der VG Wort geschlossen haben und ihre Publikationen dort melden. Darüber, wie genau diese Verteilung zu erfolgen hat und wer davon profitieren soll, gab es in den letzten Jahren juristische Auseinandersetzungen. Im April letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die bisherige Praxis einer gleichmäßigen Aufteilung der Tantiemen unter AutorInnen und Verlagen nach dem Prinzip »Halbe-Halbe« so nicht fortgesetzt werden darf; die pauschale Verlagsbeteiligung wurde für unrechtmäßig erklärt. Gerade für viele kleinere Verlage, die sich noch die Mühe eines eigenen Lektorats und pfleglichsorgfältiger AutorInnen- und Textbetreuung machen, bedeutet das ökonomisch erhebliche Verluste – und die Negation ihrer eigenen Arbeit. Eine Übergangsregelung für die VG Wort-Ausschüttung 2017 sieht nun vor, dass der Verlagsanteil nur dann an die Verlage ausbezahlt wird, wenn die AutorInnen dem ausdrücklich zustimmen. Dabei wird rückwirkend teilweise auch ein neuer Schlüssel angewandt – für eine Zeitschrift wie den express gilt, dass sie 30 Prozent der Tantiemen für diejenigen Texte bekommt, deren AutorInnen dazu ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben. Wer selbst schreibend tätig ist und in der Vergangenheit bereits Texte bei der VG Wort gemeldet hat, müsste vor Kurzem Geld und Post bekommen haben. Das Geld ist eine Abschlagszahlung zu den bisherigen Tantiemen. Der dazugehörige Brief sagt: Wer den zurückgehaltenen Teil der Ausschüttung den Verlagen zugutekommen lassen möchte, möge das bitte schriftlich kundtun. Damit sind wir beim appellativen Kerngehalt dieser kleinen Rede angelangt, der schlicht lautet: Macht das bitte! Die Fifty-fifty-Teilung ist für uns eh passé, aber Ihr würdet dem von den Umständen geplagten express dennoch einen großen Gefallen tun, wenn Ihr sozusagen etwas weniger vom Mehr in Anspruch nehmt. Denn Ihr behaltet das, was Ihr ohnehin als AutorInnen erhalten würdet und verzichtet nur auf Anteile, die bislang den Verlagen zugeflossen sind. Die VG Wort wünscht sich, dass dieses Verfahren digital abgewickelt wird. Die Möglichkeit dazu findet sich im Internetportal »Texte online melden«: http://tom.vgwort.de – sofern man dort bereits registriert ist. Wenn nicht, muss ein Formular ausgedruckt und ausgefüllt werden, das sich unter der gleichen Internetadresse findet. Möglich ist beides bis zum 30. September dieses Jahres. AutorInnen, die bis dahin nichts unternommen haben, bekommen den verbleibenden Anteil der Tantiemen selbst überwiesen. Wie hieß es bei der Bochumer Opel-Gruppe GOG ganz richtig? »Verzicht ist für’n Arsch!« Was für die Erpressungsstrategien von General Motors aufgeht, passt aber nicht in allen Lebenslagen. In diesem Fall gilt: Verzicht ist für‘n express. Und der sagt von Herzen: Danke!