Spenden und Spendenbescheinigungen

Spenden

Der AFP e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt, Spenden sind steuerlich absetzbar. Bei Spenden bitten wir, den jeweiligen Verwendungszweck (express, Widersprüche, Sozialistisches Büro, links-netz) bei entsprechendem Verwendungswunsch mit anzugeben.

Spenden können auf unser Konto angewiesen werden:

Bankverbindung:
AFP, Sparda-Bank Hessen eG,

IBAN: DE28 5009 0500 0003 9500 37
BIC: GENODEF1S12

Für Spenden über 300 Euro senden wir im jeweiligen Frühjahr eine Bescheinigung – Voraussetzung ist eine uns bekannte aktuelle Anschrift!

Spenden bis 300 Euro

Bei Spenden bis 300 Euro an die AFP e.V. reicht ein vereinfachter Spendennachweis!

Bei Zuwendungen bis 300 Euro reicht ein „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel ein PC-Ausdruck der Buchungsbestätigung oder die Kopie des Kontoauszugs. Der Betrag von 300 Euro gilt für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.

Denken Sie daran, Angaben zu schwärzen, die nichts mit der Spende zu tun haben. Auf dem Kontoauszug müssen nur Ihr Name und Ihre Kontonummer, sowie Name und Kontonummer des Spendenempfängers (AFP e.V.), der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Auch bei der Kopie des Kontoauszuges sollten Sie, wenn möglich, den vorgedruckten Überweisungsträger der AFP beilegen oder laden Sie den Vordruck der AFP zur Spendenberechtigung (pdf) herunter.