Spendennachweis

Spenden bis 200 Euro

Bei Spenden bis 200 Euro an die AFP e.V. reicht ein vereinfachter Spendennachweis!

Bei Zuwendungen bis 200 Euro reicht ein „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel ein PC-Ausdruck der Buchungsbestätigung oder die Kopie des Kontoauszugs. Der Betrag von 200 Euro gilt für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.

Denken Sie daran, Angaben zu schwärzen, die nichts mit der Spende zu tun haben. Auf dem Kontoauszug müssen nur Ihr Name und Ihre Kontonummer, sowie Name und Kontonummer des Spendenempfängers (AFP e.V.), der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Auch bei der Kopie des Kontoauszuges sollten Sie, wenn möglich, den vorgedruckten Überweisungsträger der AFP beilegen oder laden Sie den Vordruck der AFP zur Spendenberechtigung herunter.